Aktuelles aus GMX News
2002
Gründe für die Rezeptpflicht Warum eigentlich müssen bestimmte Medikamente vom Arzt verordnet werden und andere nicht? Gibt es Unterschiede in der Wirksamkeit oder bei den Nebenwirkungen? Medikamente mit neuen Wirkstoffen,
die ganz frisch zugelassen sind, sind grundsätzlich verschreibungspflichtig.
Der Grund: Es gibt Nebenwirkungen, die erst auftreten, wenn viele
Menschen diesen Wirkstoff über längere Zeit angewendet
haben. Daher ist ärztliche Aufsicht bei diesen Arzneien unumgänglich.
Das ist allerdings kein endgültiges Urteil. Ob ein Arzneimittel nur der Arzt verordnen darf, hängt auch von der Dosierung ab. Ein Beispiel wären die Mittel gegen Magenschmerzen. Sorten mit geringer Dosierung sind rezeptfrei erhältlich, helfen aber auch nur bei leichtem Magenweh. Wer sich hingegen vor Schmerzen krümmt, ist gezwungen, einen Arzt aufzusuchen. Somit wird auch verhindert, dass ein Patient mit akuter, schwerer Erkrankung allein an seinem Leiden herumexperimentiert und es womöglich verschleppt. Das gleiche gilt für Kreislaufmittel. Bei leichten Kreislaufproblemen, die zum Beispiel durch Wetterfühligkeit entstehen, können rezeptfreie Tropfen durchaus helfen. Steckt aber eine ernsthafte Erkrankung dahinter, bringen diese Mittel nichts. Hier muss ein Arzt die Ursache klären und gegebenenfalls stärkere Medikamente verschreiben, die genau auf die Beschwerden zugeschnitten sind. Außerdem gibt es zahlreiche Erkrankungen, bei denen kein Laie entscheiden kann, welches Medikament gut für ihn ist. Ein typisches Beispiel sind Bakterieninfektionen. Hier kann nur der Arzt feststellen, welche Keime am Werk sind und das entsprechende Antibiotika verschreiben. Schließlich wirkt nicht jedes beliebige Antibiotika gegen alle Bakterien. |
Gehen Sie bei jedem Schnupfen zum Arzt? |