Gesundheit und Medikamente

Aktuelles aus GMX News 2002



Gründe für die Rezeptpflicht

Warum eigentlich müssen bestimmte Medikamente vom Arzt verordnet werden und andere nicht? Gibt es Unterschiede in der Wirksamkeit oder bei den Nebenwirkungen?

Medikamente mit neuen Wirkstoffen, die ganz frisch zugelassen sind, sind grundsätzlich verschreibungspflichtig. Der Grund: Es gibt Nebenwirkungen, die erst auftreten, wenn viele Menschen diesen Wirkstoff über längere Zeit angewendet haben. Daher ist ärztliche Aufsicht bei diesen Arzneien unumgänglich. Das ist allerdings kein endgültiges Urteil.
Alle fünf Jahre wird ein Medikament in Bezug auf Risiken und Nutzen neu bewertet. Stellt man fest, dass das Mittel auch für die Selbstmedikation kein Risiko mehr darstellt, wird die Verschreibungspflicht aufgehoben.

Ob ein Arzneimittel nur der Arzt verordnen darf, hängt auch von der Dosierung ab. Ein Beispiel wären die Mittel gegen Magenschmerzen. Sorten mit geringer Dosierung sind rezeptfrei erhältlich, helfen aber auch nur bei leichtem Magenweh. Wer sich hingegen vor Schmerzen krümmt, ist gezwungen, einen Arzt aufzusuchen. Somit wird auch verhindert, dass ein Patient mit akuter, schwerer Erkrankung allein an seinem Leiden herumexperimentiert und es womöglich verschleppt.

Das gleiche gilt für Kreislaufmittel. Bei leichten Kreislaufproblemen, die zum Beispiel durch Wetterfühligkeit entstehen, können rezeptfreie Tropfen durchaus helfen. Steckt aber eine ernsthafte Erkrankung dahinter, bringen diese Mittel nichts. Hier muss ein Arzt die Ursache klären und gegebenenfalls stärkere Medikamente verschreiben, die genau auf die Beschwerden zugeschnitten sind.

Außerdem gibt es zahlreiche Erkrankungen, bei denen kein Laie entscheiden kann, welches Medikament gut für ihn ist. Ein typisches Beispiel sind Bakterieninfektionen. Hier kann nur der Arzt feststellen, welche Keime am Werk sind und das entsprechende Antibiotika verschreiben. Schließlich wirkt nicht jedes beliebige Antibiotika gegen alle Bakterien.

Gehen Sie bei jedem Schnupfen zum Arzt?


Tipps zur Selbstbehandlung

Gefahren der Selbsthilfe

Rezeptpflicht

Beipackzettel

Nebenwirkungen



button_nach_oben.gif